Falltests für Verpackungen
Transportschäden an Packstücken sind durch gezielte Fallversuche vermeidbar. Wir halten uns hierbei an internationale Standards und Normen, welche genau definierte Prüfungen von Verpackungen und Verpackungseinheiten vorgeben.
Die transportgerechte Verpackung für den Versand spielt heutzutage eine wichtige Rolle. Die Anforderungen an die Verpackungen werden in der Regel durch bestimmte Kriterien bestimmt. Beispielsweise, wie steht es um die Produktempfindlichkeit, mit welcher Transportart geht die Ware in den Versand oder aber, wie sehen die Verpackungseigenschaften aus. Nur so kann ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit für den Transport eines Packstückes garantiert werden.
Die Verpackung hat also die wichtige Funktion, den Unterschied zwischen ertragbarer Belastung (Produktempfindlichkeit) und auftretender Belastung (Transportart) auszugleichen. Als Maß für die Belastung (mechanische Stoßkraft) wird der „G-Wert“ benutzt, das Vielfache der einfachen Erdbeschleunigung.
Auf Grund dessen, unterziehen wir bei DE-PACK im Rahmen des Qualitätsmanagements bestimmte Verpackungen einem Falltest bzw. Fallversuch. Hierbei wird die Verpackung aus einer definierten Höhe auf eine definierte Aufprallfläche fallen gelassen. Die Richtlinien für Falltests sind in den Normen DIN EN 22206 / DIN EN 22248 / ISTA 1A niedergeschrieben. Zum Beispiel die vertikale Stoßprüfung, also der freie Fall dessen Durchführung über die Norm DIN EN 22248 bestimmt wird.
Die Verpackung gilt als ausreichend und der Fallversuch bestanden, wenn der Verpackungsinhalt keinerlei Beschädigung aufweist und die Verpackung immer noch einen sicheren Transport zulässt.
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